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Stand: Juni 2021 (PDF)

Angebot und Vertrag

  1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot des Lektorats. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
  2. Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Satz u. a.), den Umfang, den Zeitraum der Bearbeitung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis. Wenn nicht anders vereinbart, gelten als Arbeitstage Montag bis Freitag, nicht jedoch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage.
  3. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls entsprechend geändert.
  4. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den*die Auftraggeber*in beim Lek­torat eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung des Lektorats beim*bei der Auftraggeber*in vorliegt.
  5. Der*die Auftraggeber*in kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Das Lektorat ist in diesem Fall berechtigt, dem*der Auftraggeber*in die bis zum Kündigungszeitpunkt er­brachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
  6. Das Lektorat ist berechtigt, vor Auftragszusage einen Vorschuss auf den Gesamtpreis zu verlangen. Weicht der tatsächliche Umfang des zu bearbeitenden Textes von dem Umfang ab, der zum Zweck einer Angebotserstellung genannt wurde, ist das Lektorat nicht mehr an das Angebot gebunden. Nimmt es den Auftrag dennoch an, kann es für die Rechnungslegung den tatsächlichen Umfang zugrunde legen.

Bearbeitung

  1. Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen und wird grundsätzlich schnellstmöglich vorgenommen. Die zu bearbeitenden Texte und/oder die zur Bearbeitung notwendi­gen Materialien sind vom*von der Auftraggeber*in digital und/oder auf Papier so vorzulegen, dass die zeitliche Einhaltung des Vertrages gewährleistet werden kann.
  2. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Korrekturen direkt in der Datei durchgeführt (das Dateiformat wird im Vorfeld des Auftrags festgelegt). Korrekturen auf Papier werden entsprechend den gängigen Regelungen für Korrekturzeichen ausgeführt.
  3. Grundlage für den Auftrag ist die aktuelle Ausgabe des Duden. Korrekturwünsche nach alter Recht­schreibung müssen im Vorfeld mitgeteilt werden. Das Honorar kann sich in diesem Fall erhöhen.
  4. Das Lektorat hält insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum*r Auftraggeber*in. Diese*r verpflichtet sich, auf Nachfrage bei missverständlichen Formulierun­gen im Ausgangstext bzw. für das Lektorat uneindeutigen Vorgaben behilflich zu sein.
  5. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, z. B. durch Krankheit, verpflichtet sich das Lektorat, den*die Auftraggeber*in unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschla­gen. Der*die Auftraggeber*in hat im Fall einer vom Lektorat verschuldeten erheblichen Termin­überschreitung das Recht, vom Auftrag zurück­zutreten; Vergütungsansprüche seitens des Lektorats erlöschen in diesem Fall.

Lieferung

  1. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Lektorat zugegangen ist. Andere Formen werden vor Versand des korrigierten Textes abgestimmt. Eventuelle Zusatzkosten z. B. für Ausdruck auf Papier trägt der*die Auftraggeber*in.
  2. Das Lektorat haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der*die Auftraggeber*in ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

Rechnung und Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem*r Auftraggeber*in per E-Mail als PDF oder auf dem Postweg zu. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis zehn Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen.
  2. Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich.
  3. Ist der Rechnungsbetrag nicht zum vereinbarten Zahlungsziel auf dem angegebenen Konto zu ver­zeichnen, kann eine Säumnisgebühr erhoben werden.

Vertraulichkeit

  1. Das Lektorat verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der Korrektur bzw. Texterstellung zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.
  2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen Lektorat und Auftraggeber*in kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Das Lektorat übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
  3. Das Lektorat ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten bzw. er­stellten Textes anzufertigen.

Haftung

  1. Das Lektorat haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne u. a. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Das Lektorat verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt zu bearbeiten. Für sachliche, fach­liche oder inhaltliche Mängel, die das Lektorat nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung über­nommen.
  3. Beanstandungen sind vom*von der Auftraggeber*in innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Weist der be­arbeitete bzw. erstellte Text trotz aller Sorgfalt Fehler auf, hat der*die Auftraggeber*in das Recht auf kostenlose Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Wenn der*die Auftraggeber*in Vorschläge seitens des Lektorats zum sprachlichen Ausdruck (Stilistik) ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
  4. Das Lektorat haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkom­patibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahme­fällen ist das Lektorat berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Ferner haftet das Lektorat nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verlet­zungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungs­feindliche Äußerungen). Werden dem Lektorat erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte be­kannt, so hat es das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der*die Auftraggeber*in in vollem Umfang.
  6. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

Coaching und Seminare

  1. Für ein Coaching wird ein gesonderter Vertrag zwischen Klient*in und Coach geschlossen.
  2. Einzelheiten zu Seminaren (Inhalte, Dauer, Zielgruppe und Gruppengröße, Honorar, Übernahme für Fahrt- und Übernachtungskosten u. a.) werden gesondert vereinbart.
  3. Wurde ein Auftrag für ein Seminar bereits angenommen, gelten für die Stornierung des Kurses fol­gende Ausfallhonorare: bis 5 Werktage vor dem Kurs: kostenfrei; 3–4 Werktage vor dem Kurs: 50 % des Honorars (zzgl. 19 % MwSt.); 1–2 Tage vor dem Kurs: 100 % des Honorars (zzgl. 19 % MwSt.).

Schlussbestimmungen

  1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorat und Auftraggeber*in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig.
  2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.